Jahreshauptversammlung 2021
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am
Freitag, den 19. März 2021 ab 19.00 Uhr online als Videokonferenz
statt. Auf der Tagesordnung steht der kurze und leider überschaubare Rückblick auf das Flugjahr 2020 und die Berichte des Vorstandes, des Schriftführers, der Kassiererin, der Kassenprüfer und des Beauftragten für die Luftaufsicht.
Weitere Flugsportinteressierte, die an der Sitzung teilnehmen wollen, schicken bitte eine Mail an
Startplatz Sodkopf ab 11. Mai mit Auflagen wieder geöffnet
Liebe Windeckfalken, liebe Gastflieger,
mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert, wonach ab 11. Mai Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt unter Auflagen wieder öffnen dürfen und somit auch Flugsport wieder möglich ist.
Im Folgenden sind zusätzliche Regeln für den Flugbetrieb am Sodkopf aufgeführt, um die Umsetzung der Corona-Regeln sicherzustellen und den Empfehlungen des DHV zu folgen.
Die bereits bestehenden Regelungen behalten ihre Gültigkeit und werden hierdurch nicht tangiert. Diese Informationen werden hier auf der Homepage veröffentlicht und am Startplatz ausgehängt. Des Weiteren werden alle Mitglieder per E-Mail informiert.
Gastflieger dürfen aktuell nur mit einem Paten der Windeckfalken zum Startplatz und vom Sofdkopf aus fliegen. Der Pate ist für die Einhaltung u.g. Vorgaben mit verantwortlich.
Die folgenden Zusatzregeln gelten ab der Wiederöffnung des Fluggeländes bis auf weiteres. Änderungen werden hier ggf. tagesaktuell auf der Homepage veröffentlicht.
Stand: 10.05.2020
• Jeder Pilot hat sich vor Benutzung des Fluggeländes in Lauf tagesaktuell über die geltenden Bestimmungen der Corona-VO BaWü zu informieren und dies zu beachten. Jeder Pilot ist für sich selbst verantwortlich, eine Haftung durch den Geländehalter oder die Vorstandschaft ist ausgeschlossen
• Pilotinnen und Piloten mit Erkältungssymptomen ist es nicht erlaubt, das Fluggebiet Sodkopf zu benutzen
• Abstand von mindestens 2 m ist zwingend einzuhalten (Kontaktverbot gilt in BaWü noch immer!)
• Ein Mundschutz für Situationen, in denen der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist mitzuführen und zu verwenden
• Die Zufahrt zum Startplatz ist für Fahrzeuge gesperrt
• Parkmöglichkeiten bestehen am Waldparkplatz
• Auffahrt mit Fahrzeugen zum Waldparkplatz sind nur mit max. 2 Personen pro Fahrzeug gestattet, Ausnahme: Auffahrt mit mehr Personen pro Fahrzeug, wenn die Personen maximal zwei unterschiedlichen Haushalten angehören
• Vereinsbus verbleibt aufgrund Einhaltung der Corona-VO in der Garage
• Hike & Fly ist zu bevorzugen
• am Start- und Landeplatz unnötiger Aufenthalt vermeiden
• keine Gruppenbildung!!! => beachte auch die Außenwirkung gerade am Landeplatz
• JEDER Start ist in die Startliste am Startplatz einzutragen
• Tandemflüge sind nur mit im gleichen Haushalt lebenden Personen gestattet
• bei Auflagenverstoß droht die Geländeschließung, Verstöße sind unverzüglich der Vorstandschaft zu melden, Verstoß gegen diese Regelungen kann mit Flugverbot und bei Wiederholung mit Vereinsausschluss geahndet werden
• mit Benutzung des Fluggebietes Lauf erklärt sich der Pilot mit der o.g. Regelung einverstanden
Stand: 10. Mai 2020
Die Vorstandschaft des Flugsportvereines Windeckfalken Lauf e.V.
Geht bei den Flügen bitte kein unnötiges Risiko ein, Fluganfänger oder Wenigflieger sollten vielleicht nicht gerade in der besten Mittagsthermik starten.
Denkt bei den Auffahrten zum Waldparkplatz bitte an alle Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, besonders ab der Abzweigung Glashütte auch an die Staubentwicklung, selbst bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Startplatz am Sodkopf bleibt geschlossen
Liebe Windeckfalken, liebe Gastflieger,
das Ruhen aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände, das vom DHV am 19. März 2020 offiziell angeordnet wurde, wurde mit Wirkung zum 20. April wieder zurückgenommen. Damit ist zwar seitens DHV das generelle Flugverbot wieder aufgehoben, der Weg zu Flügen wieder einen greifbaren Schritt näher, ABER: in Baden-Württemberg ist weiterhin der
"Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen untersagt.
Gelände, auf denen auf Grundlage von §25 LuftVG mit nicht motorisierten Luftsportgeräten gestartet und gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinne. Der Betrieb ist daher untersagt.“
Der Startplatz am Sodkopf bleibt daher auch weiterhin für jeglichen Flugbetrieb geschlossen!
Aktuelle Infos auch auf den Seiten des DHV: www.dhv.de
Wir bitten um euer Verständnis und etwas Geduld.
Die Vorstandschaft
Startplatz am Sodkopf geschlossen, DHV ordnet Flugverbot an!
Liebe Windeckfalken, liebe Gastflieger,
der Startplatz am Sodkopf wird ab sofort für den Flugbetrieb geschlossen!
Lt. Anordnung des DHV (www.dhv.de) ist der gesamte Flugbetrieb für Drachen und Gleitschirmflüge in Deutschland einzustellen:
"Flugverbot - Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland:
Anordnung: In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden."
Aktuelle Infos des DHV unter: https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/
Haltet euch bitte an die Vorgaben. Die Vorstandschaft
Fahrdienst
Aufgrund der aktuellen Lage findet bis auf weiteres an den Wochenende kein verbindlicher Fahrdienst statt!
Die Auffahrten sind daher, wie auch unter der Woche, ggf. in Eigenregie zu organisieren...
… und dürfen an den Startplatz am Sodkopf ausschließlich mit dem Vereinsbus erfolgen.
Denkt bitte auch daran, Funkgeräte mitzubringen und einzuschalten, Frequenz 434,6 MHz (LPD Kanal 62)
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