NewsLiebe Windeckfalken, liebe Gastflieger,

mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert, wonach ab 11. Mai Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt unter Auflagen wieder öffnen dürfen und somit auch Flugsport wieder möglich ist.

Im Folgenden sind zusätzliche Regeln für den Flugbetrieb am Sodkopf aufgeführt, um die Umsetzung der Corona-Regeln sicherzustellen und den Empfehlungen des DHV zu folgen.

Die bereits bestehenden Regelungen behalten ihre Gültigkeit und werden hierdurch nicht tangiert. Diese Informationen werden hier auf der Homepage veröffentlicht und am Startplatz ausgehängt. Des Weiteren werden alle Mitglieder per E-Mail informiert.

Gastflieger dürfen aktuell nur mit einem Paten der Windeckfalken zum Startplatz und vom Sofdkopf aus fliegen. Der Pate ist für die Einhaltung u.g. Vorgaben mit verantwortlich.

Die folgenden Zusatzregeln gelten ab der Wiederöffnung des Fluggeländes bis auf weiteres. Änderungen werden hier ggf. tagesaktuell auf der Homepage veröffentlicht.

Stand: 10.05.2020

 • Jeder Pilot hat sich vor Benutzung des Fluggeländes in Lauf tagesaktuell über die geltenden Bestimmungen der Corona-VO BaWü zu informieren und dies zu beachten. Jeder Pilot ist für sich selbst verantwortlich, eine Haftung durch den Geländehalter oder die Vorstandschaft ist ausgeschlossen

• Pilotinnen und Piloten mit Erkältungssymptomen ist es nicht erlaubt, das Fluggebiet Sodkopf zu benutzen

• Abstand von mindestens 2 m ist zwingend einzuhalten (Kontaktverbot gilt in BaWü noch immer!)

• Ein Mundschutz für Situationen, in denen der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist mitzuführen und zu verwenden

• Die Zufahrt zum Startplatz ist für Fahrzeuge gesperrt

• Parkmöglichkeiten bestehen am Waldparkplatz

• Auffahrt mit Fahrzeugen zum Waldparkplatz sind nur mit max. 2 Personen pro Fahrzeug gestattet, Ausnahme: Auffahrt mit mehr Personen pro Fahrzeug, wenn die Personen maximal zwei unterschiedlichen Haushalten angehören

• Vereinsbus verbleibt aufgrund Einhaltung der Corona-VO in der Garage

• Hike & Fly ist zu bevorzugen

• am Start- und Landeplatz unnötiger Aufenthalt vermeiden

keine Gruppenbildung!!! => beachte auch die Außenwirkung gerade am Landeplatz

• JEDER Start ist in die Startliste am Startplatz einzutragen

• Tandemflüge sind nur mit im gleichen Haushalt lebenden Personen gestattet

• bei Auflagenverstoß droht die Geländeschließung, Verstöße sind unverzüglich der Vorstandschaft zu melden, Verstoß gegen diese Regelungen kann mit Flugverbot und bei Wiederholung mit Vereinsausschluss geahndet werden

mit Benutzung des Fluggebietes Lauf erklärt sich der Pilot mit der o.g. Regelung einverstanden

Stand: 10. Mai 2020
Die Vorstandschaft des Flugsportvereines Windeckfalken Lauf e.V.

Geht bei den Flügen bitte kein unnötiges Risiko ein, Fluganfänger oder Wenigflieger sollten vielleicht nicht gerade in der besten Mittagsthermik starten.

Denkt bei den Auffahrten zum Waldparkplatz bitte an alle Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, besonders ab der Abzweigung Glashütte auch an die Staubentwicklung, selbst bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.