Liebe Windeckfalken, liebe Gastflieger,
das Ruhen aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände, das vom DHV am 19. März 2020 offiziell angeordnet wurde, wurde mit Wirkung zum 20. April wieder zurückgenommen. Damit ist zwar seitens DHV das generelle Flugverbot wieder aufgehoben, der Weg zu Flügen wieder einen greifbaren Schritt näher, ABER: in Baden-Württemberg ist weiterhin der
"Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen untersagt.
Gelände, auf denen auf Grundlage von §25 LuftVG mit nicht motorisierten Luftsportgeräten gestartet und gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinne. Der Betrieb ist daher untersagt.“
Der Startplatz am Sodkopf bleibt daher auch weiterhin für jeglichen Flugbetrieb geschlossen!
Aktuelle Infos auch auf den Seiten des DHV: www.dhv.de
Wir bitten um euer Verständnis und etwas Geduld.
Die Vorstandschaft